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Geschichte der Zauberpilze

Die Geschichte der Rauschpilze beginnt im vorspanischen Mexiko. Dort wurden sie "heilige Pilze" oder auch "teonanácatl" genannt, was soviel wie "Fleisch der Götter" bedeutet.

Die Erforschung ihrer religiös-rituellen Verwendung haben wir weitgehend dem Ehepaar Wasson zu verdanken, die die "Zauberkraft" 1955 neu entdeckte. Die "heiligen Pilze" wurden nur zu besonderen Anlässen benutzt, das konnten spirituelle Sitzungen, Schicksalsbefragungen (Orakel) oder auch blutige Opferfeste sein. Die bereitwillige Kooperation der zu tötenden Personen kann ebenfalls auf eine Wirkung dieser Pilze zurückgeführt werden, die in hoher Dosierung Selbstmordwünsche oder sogar eine Selbstvernichtungslust bewirken können.

Die Gattungs- und Artbestimmung erfolgte 1956/57 durch die Mykologen R. Heim und R. Singer.

Die Isolierung und Identifizierung der psychoaktiven Substanzen gelang schließlich 1958 A. Hoffmann, dem Entdecker der LSD, bei der Firma Sandoz AG in Basel. Anfang der 60er Jahre wurde dann Psilocybin in den USA und später auch weltweit als Medikament in der Psychoanalyse und Psychotherapie eingesetzt.

Die Popularisierung der wissenschaftlichen Ergebnisse und Berichte über das Vorkommen rauscherzeugender Pilze ("magic mushrooms") lösten in der Hippie- und Protestbewegung in den USA eine neue Welle der Pilzbegeisterung aus. Auch in Südamerika, Australien und Europa wurde die Verwendung dieser Pilze als Droge gerade bei finanziell schwächeren Kreisen beliebt. Seit 1971 fallen der Inhaltsstoff Psilocybin und seine Derivate sowie deren Zubereitungen unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Das bedeutet, daß alle Handlungen, die zu dessen Anreicherung bzw. Konservierung (Pilze trocknen usw.), Isolierung (Extraktion aus Pilzen) oder gar Synthese führen, nach dem BtMG strafrechtlich verfolgt werden. Im Gegensatz zum Hanf fallen psilocybinhaltige Pilze als Pflanze jedoch noch nicht unmittelbar unter das BtMG. Das Sammeln von der Wiese, aber auch das Züchten psilocybinhaltiger Pilze zum anschließenden sofortigen Eigenkonsum soll bislang noch nie strafrechtlich geahndet worden sein.

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