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Notfall?
24/7 Telefonische Hilfe
 

Notrufnummer auf Sicherheitsdatenblättern nach REACH

Nach der REACH-Verordnung (bzw. dem alten Art. 3 der Richtlinie 91/155/EWG vom 5.3.91, die inhaltlich in REACH übernommen wurde) besteht für Hersteller, Einführer oder Vertreiber von chemischen Stoffen die Verpflichtung, eine 24 Stunden erreichbare Telefonnummer für Vergiftungsnotfälle im Sicherheitsdatenblatt anzugeben. 

Die Giftzentrale Bonn übernimmt bereits für viele Firmen diese Aufgabe.

Voraussetzung ist die vertraglich vereinbarte Überlassung der Sicherheitsdatenblätter, wobei diese selbstverständlich vertraulich behandelt werden. Hierfür fällt eine - allerdings geringe - Gebühr an. Wenn gewünscht, kann zusätzlich auch eine Rückmeldung zu Vergiftungsfällen in anonymisierter Form vereinbart werden. 

Sollten Sie sich für eine vertragliche Vereinbarung interessieren, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine kurze mail. Wir schicken Ihnen gerne umgehend unseren Mustervertrag.  

Ebenfalls möglich ist die Übernahme des 24-Stunden-Dienstes für Notfälle für Pharmafirmen. Die Giftzentrale Bonn kann hier bei Vergiftungen und Nebenwirkungen Auskunft geben.

Ansprechpartner für REACH:

Dr. med. Carola Seidel

gizbn(at)ukbonn(dot)de

Sekretariat (Mo-Fr von 8:00 bis 13:00 Uhr):
Petra Jung / Britta Karagiannis
Tel: 0228 / 287 - 33480 oder -33224 

Berlin:

030 / 19240

Erfurt:

0361 / 730 730

Freiburg:

0761 / 19240

Göttingen:

0551 / 19240

Mainz:

06131 / 19240

München:

089 / 19240